Musik in Reels und TikToks – Wann droht eine Abmahnung?
Musik Reels Abmahnung
Ob Instagram Reels oder TikTok-Videos – kurze Clips mit Musikuntermalung gehören heute zum Standard in der Content-Welt. Doch was viele nicht wissen (oder bewusst ignorieren): Die Verwendung von Musik kann rechtlich zur Abmahnfalle werden, insbesondere für Unternehmen, Selbstständige und Influencer mit kommerziellem Hintergrund.
Privat erlaubt – geschäftlich abmahnfähig?
Die Social-Media-Plattformen stellen selbst eine große Auswahl an Musik zur Verfügung, scheinbar frei nutzbar. Doch hier liegt bereits der erste Trugschluss: Die Lizenzen, die Instagram oder TikTok mit Rechteinhabern vereinbaren, gelten in der Regel nur für private Nutzer.
Verwendet ein Unternehmen – oder auch ein Influencer mit klarer Monetarisierungsabsicht – Musik in einem Reel, kann das eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Und: Immer mehr Rechteinhaber gehen aktiv gegen solche Nutzungen vor.
Wo liegt die Grenze zwischen privat und geschäftlich?
Die große Unsicherheit: Ab wann ist ein Video eigentlich „geschäftlich“? Hier ein paar typische Szenarien – und wie sie rechtlich einzuordnen sind:
Situation | Privat oder geschäftlich? |
---|---|
Urlaubsvideo mit Musik, rein privates Profil | ✅ Privat |
Video auf Unternehmensprofil (z. B. Friseur zeigt Haarschnitt) | ❌ Geschäftlich |
Tanzvideo mit Musik, Creator verlinkt Kooperationspartner | ❌ Geschäftlich |
Reel auf privatem Profil, aber Verlinkung zur Webseite | ❌ Geschäftlich |
Musikvideo mit Eigenkomposition oder lizenzfreier Musik | ✅ Unbedenklich (sofern alle Rechte geklärt sind) |
Wichtig: Schon die Verwendung einer Geschäftsadresse im Impressum oder das Erfüllen kommerzieller Zwecke (z. B. Reichweite für die eigene Marke, Werbung, Produktvorstellungen, Sponsoring) kann aus einem scheinbar privaten Post eine geschäftliche Nutzung machen – mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.
Aber ich verdiene doch (noch) nichts damit?!
Ein häufiger Irrtum: „Solange ich kein Geld verdiene, ist es privat.“
Das stimmt so nicht. Die Gerichte sehen es oft so: Kommerzielles Interesse zählt, nicht die aktuelle Einnahmesituation. Schon wenn das Video der Selbstvermarktung dient, ist der geschäftliche Zweck erfüllt.
Ein ausführliches Video von WBS LEGAL auf YouTube verdeutlicht, wo die rechtlichen Fallstricke liegen:
https://www.youtube.com/watch?v=whBscvDFfpE

Was ist mit lizenzfreier oder unabhängiger Musik?
Eine gute Alternative für alle, die rechtssicher arbeiten wollen: GEMA-freie Musik oder freie Künstler, die ihre Songs zur Verfügung stellen, z. B. unter Creative-Commons-Lizenzen.
Aber auch hier gilt:
- Achte genau auf die Lizenzbedingungen! Nicht jede CC-Lizenz erlaubt kommerzielle Nutzung.
- Manche Musik ist zwar frei, verlangt aber Namensnennung oder Verlinkung.
- Nur weil ein Künstler „klein“ ist, heißt das nicht, dass er auf seine Rechte verzichtet.

Besser Vorsicht als teure Post
Musik macht Reels lebendig – aber Rechtssicherheit geht vor Ästhetik. Wer beruflich oder halb-beruflich Social Media betreibt, sollte:
- Keine geschützte Musik ohne Lizenz verwenden – auch nicht „nur 10 Sekunden“.
- Plattform-Bibliotheken nicht blind vertrauen, besonders bei kommerzieller Nutzung.
- Auf lizenzfreie Musik oder eigene Kompositionen setzen.
- Im Zweifel einen Medienanwalt oder spezialisierten Berater kontaktieren.
Denn: Eine einzige Abmahnung kann schnell mehrere hundert Euro kosten – und das lohnt sich selten für ein bisschen Beat im Hintergrund.
